Fotokopierregelung

Der eure-l verlag gestattet das Anfertigen von Kopien aus seinen urheberrechtlich geschützten Werken durch Lehrkräfte an öffentlichen Schulen unter folgenden Bedingungen:

Bis zu 10 % eines jeden Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten bei Büchern bzw. 15 Minuten bei Hörbüchern, dürfen ohne Lizenzgebühren für Unterrichtszwecke kopiert und genutzt werden. Somit darf beispielsweise ein fünfseitiger Zeitungsartikel oder ein 20-seitiges Buch vollständig kopiert werden. Pro Schuljahr und Klasse darf nur einmal in diesem Umfang kopiert werden. Zudem dürfen nur analoge Kopien hergestellt werden. Die digitale Speicherung sowie das digitale Verteilen von Kopien (beispielsweise per Mail) ist ohne Zustimmung des eure-l verlag nicht erlaubt.

Vertragsparteien sind die sechzehn Bundesländer, die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien) sowie die VG WORT bzw. die VG Bild-Kunst.

Für die über die genannte Regelung hinausgehenden Kopien bietet der eure-l verlag die Möglichkeit, ergänzende Lizenzen zu erwerben. Für diese Kopien sind 0,05 EUR je angefertigte Kopie an den eure-l verlag zu entrichten. Bei Hörbüchern sind 0,05 EUR je angefangene Minute und Kopie zu entrichten.

Die Abrechnung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Sämtliche bis dahin angefertigte Kopien sind von der Schule unaufgefordert bis spätestens 31. Juli per E-Mail an info@eure-l.com anzuzeigen. Die Schule erhält daraufhin eine Rechnung über den berechneten Gesamtpreis der kostenpflichtigen Kopien.

Bitte beachten Sie auch hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nachdruckrechte und Syndikation (pdf) [29 KB] .